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| 20.10.2006: Auflösung des Kommunistischen Jugendverbandes in Tschechien ist Verfassungsbruch | |||||||
Zum Verbot des Kommunistischen Jugendverbandes in Tschechien erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion.PDS im Sächsischen Landtag, Heiko Kosel: Das Verbot des Kommunistischen Jugendverbandes in Tschechien (KSM) ist von langer Hand vorbereitet und trägt eine eindeutig antikommunistische Handschrift. Waren es anfangs allein Inhalte der Satzung, die ein Verbot rechtfertigen sollten, so soll nun vor allem die Verfassung der Tschechischen Republik als Begründung herhalten. Doch wie oft bei eilfertig antikommunistisch betriebener Politik handeln in diesem Falle diejenigen im Innenministerium, die das Verbot vorantrieben, im Gegensatz zur tschechischen Verfassung. Was als Ziel der Jungkommunisten in den Ohren der Regierung so staatsverbrecherisch klingt, steht rechtlich gesehen im Einklang mit der tschechischen Verfassung. Die tschechischen Jungkommunisten strebten laut alter Satzung die revolutionäre Überwindung des Kapitalismus durch Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln in Schlüsselbereichen der Wirtschaft und Überführung in gesellschaftliches Eigentum und eine sozialistische Demokratie an. Mag man auch über die Wortwahl diskutieren können, der Inhalt ist verfassungskonform. Artikel 2, Absatz 4 der tschechischen Verfassung bestimmt: "Jeder Bürger kann tun, was gesetzlich nicht verboten ist, und niemand darf gezwungen werden zu tun, was ihm das Gesetz nicht auferlegt" Artikel 11 der Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten, die Bestandteil der Verfassung ist, verneint eine bestimmte Eigentumsstruktur als verfassungsgegeben und lässt eine Pluralität verschiedner Eigentumsformen zu. Absatz 2 dieser Verfassungsnorm lässt die Möglichkeit offen, privates Eigentum in "Eigentum des Staates, der Gemeinden oder bestimmter Rechtspersonen" zu überführen, wenn dies "die Sicherung der Bedürfnisse der ganzen Gesellschaft, die Entwicklung der Volkswirtschaft und des Gemeinwohls " erfordern. Artikel 11, Abs, 3 verkündet den Grundsatz, dass Eigentum sozial und dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Wir gehen daher davon aus, dass die Gerichte entsprechend Artikel 90 ff. der Verfassung entscheiden und den Auflösungsbeschluss aufheben werden. Dennoch ist Solidarität mit den Jungkommunisten dringend geboten. Ist doch das, was in Tschechien versucht wird, als Vorbote eines radikalen, Demokratie zerstörenden Antikommunismus zu verstehen. Es ist wohl auch so gemeint. Denn wieso können sonst unter den Augen des Innenministeriums in Prag eine Filiale der Sudentendeutschen Landsmannschaft, die grundsätzliche tschechische Gesetze nicht an-erkennt, oder gar das rechtsradikale, von der deutschen NPD unterstützte Bündnis "Národní odpor", das Grundsätze der tschechischen Staatlichkeit in Frage stellt, agieren und die politische Stimmung im Lande vergiften? Das Verbot belegt, dass die "Falken" im Innenministerium verfassungsrechtlich von Kurzsichtigkeit geplagt und hinsichtlich des Rechtsextremismus auf dem rechten Auge blind sind. Das Verbot des Kommunistischen Jugendverbandes (KSM) muss fallen! |
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| MdL Heiko Kosel (Die.Linke im Sächsischen Landtag) | |||||||
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